Der Fußball-Cup für die IT- und Tech-Branche in der legendären Südstadt!


Technologie ist unser Business. Fußball ist unsere Leidenschaft. Datenpol ist begeisterter Sponsor des FC Admira und startet ein Fußballfest für die IT- und Tech-Branche. 

Die Teams spielen im Turniermodus (jeder gegen jeden), betreut von den Bundesliga-Profis der Admira. Das Turnier findet in der Südstadt und das Finale direkt am Rasen des Admira-Stadions statt.

 Im Anschluss feiern wir gemeinsam die Sieger und das Spiel und genießen den Abend bei den EM-Spielen mit der Fußballlegende Peter Stöger als Kommentator.



Freitag, 21. Juni 2024 ab 12 Uhr in der Südstadt

Teilnehmer


  • Tekkies, Nerds & ITl'er
  • Companies aus der IT- und Tech-Branche
  • IT-Abteilungen aus Unternehmen aller Branchen
  • Partner & Freunde von Datenpol
  • Es können pro Unternehmen mehrere Teams teilnehmen

Teams & Turnierablauf


  • 6-8 Personen inkl. Ersatzspieler
  • 10 Minuten Spielzeit auf dem halben Feld
  • Jeder gegen Jeden
  • Halbfinale und Finale im Stadion von des FC Admira


Time Table


12.00   Warm-up mit Trainern & Spielern von Admira

12.30   Briefing Turnierablauf

13.00   Start Turnier

16.30   Finale in der Datenpol-Arena

17.00   Siegerehrung

18.00   EM-Party mit einem Überraschungsgast

​            18.00 Uhr: Österreich gegen Playoff Sieger 

​   21.00 Uhr: Frankreich gegen Niederlande

Teilnahmegebühr 


pro Team                     ​€ 990,00

Catering-Pauschale für Tifosi, Fans & Begleiter  ​           €    50,00

Kinderpauschale ​                    €    20,00

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Rechtliche Hinweise

1.       Haftungsausschluss

1.1.  Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

1.2.  Eine Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögenschäden ist – auch gegenüber Dritten – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer.

1.3.  Der Veranstalter übernimmt weiters keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

1.4.  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für abhanden gekommene Kleidung und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer.

1.5.  Der Teilnehmer erklärt somit, dass er im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungen stehenden Organisationen, sowie gegenüber anderen Teilnehmern hat und ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert ist.

2.       Nutzung Bild-/Foto-/Videoaufnahmen

2.1.  Bei der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit erstellt und via Internet[PS1]  (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar), in sozialen Medien (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) und klassischen Medien (Zeitung, Fernsehen, etc.) veröffentlicht, sofern kein berechtigtes Interesse des Teilnehmers verletzt wird. Hierbei dürfen keine Rechte (z.B. Entgelt) abgeleitet werden. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass diese von ihm angefertigten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Internet[PS2] , Fernsehen, Rundfunk, Werbung, Filmen, usw. ohne Vergütungsansprüche des Teilnehmers genutzt, verbreitet und veröffentlich werden dürfen.

2.2.  Bei Minderjährigen, die im Mittelpunkt von Fotos stehen, wird vor der Veröffentlichung der Fotos die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zum Zweck der Dokumentation der Veranstaltung eingeholt.

2.3.  Der Teilnehmer erklärt sich ebenso damit einverstanden, dass sein Name in Ergebnislisten veröffentlich wird und dass seine Daten (Name, Fotos) an die Sponsoren und offiziellen Fotografen[PS3]  weitergegeben werden. Er stimmt dem Erhalt von Informations-E-Mails [PS4] vom Veranstalter zu (diese Zustimmung kann schriftlich jederzeit widerrufen werden).

2.4.  Für Fragen hinsichtlich Datenschutz: …..

3.       Datenerhebung und -Verwertung

3.1.  Zur Organisation und Durchführung des Turniers werden personenbezogene Daten verarbeitet und genutzt.

3.2.  Zu diesem Zweck werden Vor- und Nachnamen, Firmennamen, E-Mail-Adressen und die Ergebnisse[PS5]  verarbeitet und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.

3.3.  E-Mail-Adressen werden zudem zur Zusendung von Informationen betreffend das Turnier verarbeitet. Die Zusendung eines Newsletters erfolgt nach Zustimmung mittels …

3.4.  Gemäß Art. 14.2 der EU-DSGVO stehen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, Recht auf Berichtigung, Datenübertragbarkeit, ggf. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung, wenn die Interessenslage dazu veranlasst. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an …… möglich.

3.5.  Bei allfälligem Widerruf bestehen jedoch Einschränkungen bei der Teilnahme an der Veranstaltung, da die Datenweitergabe hierfür eine Voraussetzung darstellt.

3.6.  Es besteht keine Absicht, Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen, etc.) zu verarbeiten. Es besteht zudem keine Absicht, Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

4.       Sonstige Bestimmungen

4.1.  Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird als ausschließlich zuständiges Gericht das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vereinbart.

4.2.  Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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