DATENGOAL

Team Anmeldung

Fußball-Cup für IT- und Tech-Branche 2025



Technologie ist unser Business. Fußball ist unsere Leidenschaft. Datenpol ist begeisterter Sponsor des FC Admira und veranstaltet am Freitag, den 13. Juni 2025 die ein Fußballfest für die IT- und Tech-Branche.

Die Teams spielen im Turniermodus (jeder gegen jeden), betreut von den Bundesliga-Profis der Admira. Das Turnier findet in der Südstadt direkt am Rasen des Admira-Stadions statt.

Im Anschluss feiern wir gemeinsam die Sieger und das Spiel und genießen den Abend.



Countdown bis zum Anpfiff 


DATENGOAL PREMIERE: 

Letztes Jahr wurde der Grundstein für die erfolgreiche Event-Reihe gelegt. Lesen Sie alles über den Start in unserem Blogbeitrag: 

RÜCKBLICK 2024

Alle Informationen auf einem Blick

Für wen eignet sich das Event?

  • Unternehmen aus der IT- und Tech-Branche
  • IT Abteilungen aus Unternehmen aller Branchen
  • Freunde & Partner von Datenpol 
  • Tekkis, Nerds & ITl´er

Wie läuft das Turnier ab?

  • 6-8 Personen (m/w) inkl. Ersatzspieler 
  • Pro Partie 10 Min. Spielzeit auf halbem Fußballfeld 
  • Es spielt jeder gegen jeden 
  • Alle Spiele werden im Stadion der Admira ausgetragen 

Wie ist der Zeitplan für das Turnier? 

  • 12.00 Warm-Up mit Trainern & Spielern der Admira 
  • 12.30 Briefing Turnierablauf
  • 13.00 Start Turnier 
  • 16.30 Finale 
  • 17.00 Siegerehrung 
  • 18.00 Fußballfest im Admira Businessclub 

Teilnahmegebühr

Team Pauschale

 990 ,00

/ exkl. Ust.
  • Teilnahmegebühr für 10 Personen
  • inkl. Getränke und Verpflegung  
  • inkl. Veranstaltung in der Admira VIP-Lounge              

Fans & Begleiter Pauschale

 50 ,00*

/ exkl. Ust.
  • inkl. Getränke und Verpflegung
  • inkl. Veranstaltung in der Admira VIP-Lounge
  • *Buchung kann nur in Zusammenhang mit Team Pauschale erfolgen

Kinder Pauschale

 20 ,00*

/ exkl. Ust.
  • inkl. Getränke und Verpflegung
  • inkl. Veranstaltung in der Admira VIP-Lounge
  • *Buchung kann nur in Zusammenhang mit Team Pauschale erfolgen

Ort

Damit eine Karte eingebettet werden kann, muss eine Adresse angegeben werden

Medienpartner

Rechtliche Hinweise

1.       Haftungsausschluss

1.1.  Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

1.2.  Eine Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögenschäden ist – auch gegenüber Dritten – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer.

1.3.  Der Veranstalter übernimmt weiters keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

1.4.  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für abhanden gekommene Kleidung und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer.

1.5.  Der Teilnehmer erklärt somit, dass er im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungen stehenden Organisationen, sowie gegenüber anderen Teilnehmern hat und ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert ist.

2.       Nutzung Bild-/Foto-/Videoaufnahmen

2.1.  Bei der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit erstellt und via Internet[PS1]  (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar), in sozialen Medien (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) und klassischen Medien (Zeitung, Fernsehen, etc.) veröffentlicht, sofern kein berechtigtes Interesse des Teilnehmers verletzt wird. Hierbei dürfen keine Rechte (z.B. Entgelt) abgeleitet werden. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass diese von ihm angefertigten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Internet[PS2] , Fernsehen, Rundfunk, Werbung, Filmen, usw. ohne Vergütungsansprüche des Teilnehmers genutzt, verbreitet und veröffentlich werden dürfen.

2.2.  Bei Minderjährigen, die im Mittelpunkt von Fotos stehen, wird vor der Veröffentlichung der Fotos die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zum Zweck der Dokumentation der Veranstaltung eingeholt.

2.3.  Der Teilnehmer erklärt sich ebenso damit einverstanden, dass sein Name in Ergebnislisten veröffentlich wird und dass seine Daten (Name, Fotos) an die Sponsoren und offiziellen Fotografen[PS3]  weitergegeben werden. Er stimmt dem Erhalt von Informations-E-Mails [PS4] vom Veranstalter zu (diese Zustimmung kann schriftlich jederzeit widerrufen werden).

2.4.  Für Fragen hinsichtlich Datenschutz: …..

3.       Datenerhebung und -Verwertung

3.1.  Zur Organisation und Durchführung des Turniers werden personenbezogene Daten verarbeitet und genutzt.

3.2.  Zu diesem Zweck werden Vor- und Nachnamen, Firmennamen, E-Mail-Adressen und die Ergebnisse[PS5]  verarbeitet und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.

3.3.  E-Mail-Adressen werden zudem zur Zusendung von Informationen betreffend das Turnier verarbeitet. Die Zusendung eines Newsletters erfolgt nach Zustimmung mittels …

3.4.  Gemäß Art. 14.2 der EU-DSGVO stehen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, Recht auf Berichtigung, Datenübertragbarkeit, ggf. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung, wenn die Interessenslage dazu veranlasst. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an …… möglich.

3.5.  Bei allfälligem Widerruf bestehen jedoch Einschränkungen bei der Teilnahme an der Veranstaltung, da die Datenweitergabe hierfür eine Voraussetzung darstellt.

3.6.  Es besteht keine Absicht, Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen, etc.) zu verarbeiten. Es besteht zudem keine Absicht, Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

4.       Sonstige Bestimmungen

4.1.  Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird als ausschließlich zuständiges Gericht das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vereinbart.

4.2.  Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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